Von der grundsätzlichen Erlaubnispflicht sind bestimmte Kraftfahrzeuge mit geringer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) ausgenommen: Familie Fröhlich hingegen hat auch das gut hinbekommen. Ein sogenanntes Elterntaxi gab es nie. Getränkekisten oder Möbel ließen sie anliefern, ab und an wurden die Nachbarn um einen transportation gebet